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Giel Frankfurt GmbH |
1.1. Nach Auftragserteilung wird in Abstimmung mit dem Kunden nach der Werbekonzeption der Giel Frankfurt GmbH die Werbung gestaltet. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung der Kampagnen verpflichtet. Die Art der Werbung ist der zum Auftrag beigelegten Leistungsbeschreibung zu entnehmen und wird mit der Produktion und/oder den entsprechenden Mitarbeitern abgestimmt.
1.2. Aufteilung, Anordnung und Platzierung der Werbemaßnahmen im Internet erfolgen im Interesse eines optisch-ästhetischen Gesamterscheinungsbildes. Die Giel Frankfurt GmbH wird berechtigte Belange des Kunden berücksichtigen.
1.3. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigeninhalts. Die Giel Frankfurt GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Anzeigen und Werbemaßnahmen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Auftragnehmer oder das Veröffentlichungsmedium von Seiten Dritter wegen des Inhaltes der Anzeigen in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer und das Veröffentlichungsmedium insoweit von jeglichen Kosten frei.
1.4. Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller Schutzrechte der in der Werbung gezeigten Gegenstände, Bilder sowie evtl. enthaltener Wort- und Bildmarken ist und dass ihm die Zustimmung der ggf. abgebildeten Personen vorliegt. Von evtl. Ersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
Der Kunde erkennt an, dass der erteilte Auftrag nach einem von der Giel Frankfurt GmbH entwickelten Konzept ausgeführt wird. Alle Rechte an dem vorgenannten Werbekonzept und an der für den Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit entworfenen Werbung, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich der Giel Frankfurt GmbH zu.
Ohne schriftliche Zustimmung der Giel Frankfurt GmbH ist es dem Kunden nicht gestattet, die Werbung in anderen Medien zu verwenden oder veröffentlichen zu lassen.
Der vom Kunden erteilte Auftrag ist grundsätzlich bindend und, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht nach §§ 312, 355 BGB widerruflich. Bei einer Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Werklohns abzüglich der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen gemäß § 649 S. 2 BGB verpflichtet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde die Werbung nicht erscheinen lassen möchte oder wenn die Werbung mangels rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden bei der Produktion und Abstimmung nicht erstellt oder veröffentlicht werden kann.
4.1. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen des Kunden sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung weiterer Aufträge vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht. Kommt der Auftraggeber mit mindestens 2 Monatsraten in Verzug, so wird der gesamte bis zum Ende der Laufzeit noch offene Restbetrag sofort fällig.
4.2 Die Giel Frankfurt GmbH ist berechtigt, die Entgelte maximal zweimal während der vereinbarten Laufzeit zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Giel Frankfurt GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Eine Kündigung des Vertrags ist nur im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist im Auftrag möglich. Danach endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Verlängerung kann individualvertraglich vereinbart werden, wobei dann ggf. auch die Vertragskonditionen (Preis, Leistung, Dauer etc.) neu verhandelt werden können.
6.1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Giel Frankfurt GmbH dem Kunden aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. In jedem Fall der Haftung der Giel Frankfurt GmbH, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf den vollen Preis für den betreffenden Auftrag.
6.3. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Veröffentlichungsmedien. Sie wird dem Kunden auf Verlangen jedoch etwaige Ansprüche gegen das Veröffentlichungsmedium abtreten.
Die Giel Frankfurt GmbH verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Kunden geheimzuhalten.
8.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
8.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
8.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des §1 des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Bei Nichtkaufleuten ist Frankfurt Gerichtsstand, wenn der Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
Stand: 29.05.2011